B2B-Verkaufsbedingungen für den Inventory Optimizer 1.7 · Stand: 21. Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Inventory Optimizer und die zugehörigen Dateien.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der digitalen Toolbox ist die Maritime Tecnet GmbH, Gottfried-Herder-Straße 2a, 58239 Schwerte, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer. Ergänzende Angaben enthält das Impressum.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Inventory Optimizer wird zum Marktstart ausschließlich an Unternehmer mit Rechnungsadresse in Deutschland verkauft. Vor Abgabe einer Bestellung muss der Käufer die Unternehmereigenschaft ausdrücklich bestätigen.
2. Vertragsgegenstand und Produktbeschreibung
Gegenstand ist die Bereitstellung der im jeweiligen Angebot benannten digitalen Arbeitsdateien. Beim Produkt Inventory Optimizer 1.7 bestehen die Downloads aus einer Excel-Arbeitsmappe (.xlsx) und einem Anwender- und Methodenhandbuch (.pdf). Die Dateien werden in deutscher Sprache bereitgestellt. Beispiel-Datensätze sind synthetische Demonstrationsdaten.
Die Toolbox dient der betriebswirtschaftlichen Analyse und Entscheidungsunterstützung. Sie ist kein ERP-System, führt keine Bestellungen aus und stellt keine individuelle Beratungs-, Steuer- oder Rechtsdienstleistung dar. Insbesondere ist ein rechnerischer Überbestand nicht mit realisierter Liquidität gleichzusetzen.
3. Bestellung und Vertragsschluss
Der Käufer kann das digitale Produkt im WooCommerce-Bestellprozess auswählen und seine Rechnungsdaten eingeben. Vor Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung werden Produkt, Preis und maßgebliche Vertragsbedingungen angezeigt. Das Auslösen der kostenpflichtigen Bestellung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot annimmt, insbesondere durch Freischaltung der geschützten Downloads. Eine bloße automatische Eingangsbestätigung ist grundsätzlich keine gesonderte Annahmeerklärung.
4. Preise, Steuern und Zahlung
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, werden Preise in Euro netto zuzüglich der jeweils rechtlich geschuldeten Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Inventory Optimizer 1.7 kostet einmalig 99,00 € netto. Es handelt sich um einen einmaligen Kauf ohne automatisch wiederkehrende Zahlungen.
Die im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden ergeben sich aus der dort aktuell verfügbaren Auswahl. Bestellungen mit einer Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands sind derzeit ausgeschlossen. Der Käufer hat die für eine zutreffende steuerliche Behandlung erforderlichen Unternehmens- und Rechnungsdaten bereitzustellen.
5. Digitale Bereitstellung und Downloadberechtigung
Nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung stellt der Anbieter die erworbenen Dateien mittels individuell berechtigter Downloadlinks zur Verfügung. Für das Produkt sind keine Begrenzung der Downloadanzahl und kein Ablaufdatum der Downloadberechtigung vorgesehen. Die Dateien dürfen erneut abgerufen werden; für die sichere Aufbewahrung einer eigenen Kopie ist auch der Käufer verantwortlich.
Der Anbieter setzt technisch geschützte Downloadverfahren ein. Der Käufer darf seine Downloadlinks nicht unberechtigten Dritten überlassen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Aktualisierungen
Wenn der Anbieter Aktualisierungen derselben erworbenen Toolbox bereitstellt, sollen Käufer diese ohne zusätzliche Kaufgebühr über ihre bestehenden Downloadberechtigungen abrufen können. Ein Anspruch auf die Entwicklung bestimmter neuer Funktionen, auf ein bestimmtes Veröffentlichungsintervall oder auf weitere eigenständige Toolbox-Produkte besteht nicht.
7. Nutzungsrechte – Unternehmenslizenz
Mit dem einmaligen Erwerb der Toolbox erhält das kaufende Unternehmen ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke. Die Toolbox darf von beliebig vielen Beschäftigten innerhalb derselben kaufenden Rechtseinheit intern verwendet werden. Auch ein selbstständig tätiger Käufer darf sie für seine eigene berufliche Tätigkeit nutzen. Eine Lizenz für konzernverbundene, rechtlich selbstständige Unternehmen ist nicht automatisch umfasst.
Die Nutzung in Kundenprojekten, Beratungs- und Interim-Management-Mandaten ist ausdrücklich gestattet. Der Käufer darf mit der Toolbox erzeugte Berechnungsergebnisse, Diagramme, Analysen, Managementberichte und daraus abgeleitete Empfehlungen seinen Auftraggebern zur Verfügung stellen. Der Käufer darf dagegen die Originaldateien der Toolbox, funktionsfähige Kopien, bearbeitete oder abgeleitete Excel-Toolboxen sowie das vollständige Handbuch nicht an Kunden oder andere Dritte weitergeben, verkaufen, unterlizenzieren oder öffentlich bereitstellen. Kunden erwerben durch die Nutzung von Analyseergebnissen kein eigenes Nutzungsrecht an der Toolbox. Das Urheberrecht an der Toolbox verbleibt beim Rechteinhaber.
8. Mängel, Haftung und eigenverantwortliche Anwendung
Die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln und die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt. Fachliche Ergebnisse sind vor produktiven Dispositionsentscheidungen anhand der tatsächlichen Datenlage, Bedarfe, Lieferbedingungen, Verträge und ERP-Einstellungen zu prüfen. Das Tool enthält keine Zusage bestimmter Einsparungen oder Liquiditätseffekte.
9. Rückabwicklung und Widerruf
Das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht ist auf Verträge, die ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden, grundsätzlich nicht anwendbar. Gesetzliche Ansprüche bei Mängeln oder sonstige zwingende Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
10. Datenschutz und Kontakt
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung. Fragen zum Download oder zu einer Bestellung können über Kontakt an den Anbieter gerichtet werden.
11. Weitere Vereinbarungen
Ergänzende vertragliche Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Es gilt deutsches Recht, soweit eine entsprechende Rechtswahl zulässig ist. Ein Gerichtsstand am Sitz des Anbieters wird nur vereinbart, soweit das geltende Recht eine solche Gerichtsstandsvereinbarung im konkreten Vertragsverhältnis erlaubt.
